Alle Leistungen der MDW Werbeagentur GmbH („Anbieter“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass ein erneuter Hinweis erforderlich ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, der Anbieter bestätigt diese ausdrücklich und schriftlich. Widerspricht der Kunde diesen AGB unverzüglich und schriftlich, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen, und der Anbieter behält sich vor, den Auftrag ohne Haftung abzulehnen.
2.1. Angebote und Preise sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters verbindlich. Preise sind in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform; E-Mails erfüllen diese nur mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß Signaturgesetz.
2.2. Angebote für die Verteilung von Werbematerialien (z. B. Prospekte, Kataloge, Warenproben) gelten pro 1.000 Stück. Die Kalkulation basiert auf Kundenangaben zu Format, Gewicht, Verteilart und Bebauungsstruktur. Bei Änderungen dieser Angaben wird der Preis angepasst. Verteilobjekte für Briefkasteneinwurf müssen Briefkastenformat haben; sperrige Sendungen erfordern einen Preisaufschlag von 5–20 %.
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut spätestens 3 Tage vor Verteilbeginn frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Der Anbieter haftet für sorgfältige Lagerung in seinen Räumen.
3.2. Verzögerungen durch verspätete Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderungen oder andere vom Kunden verursachte Gründe führen zu einer neuen Terminplanung. Kosten für Wartezeiten, Personalbereitstellung oder zusätzliche Transporte gehen zulasten des Kunden. Bei Stornierung oder Teilstornierung trägt der Kunde bereits angefallene Kosten.
3.3. Das Verteilgut muss handlich gebündelt und transportfähig angeliefert werden. Kosten für erforderliche Umverpackungen trägt der Kunde. Der Anbieter prüft die angelieferte Menge nicht und haftet nicht für Fehl- oder Übermengen sowie deren Folgen.
4.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Privathaushalte durch Briefkasteneinwurf, wobei pro Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Eine andere Abdeckungsquote bedarf schriftlicher Vereinbarung. Die Verteilung kann mit Materialien anderer Kunden kombiniert werden.
4.2. In Hochhäusern ohne Briefkastenwurf wird eine abgestimmte Menge an vorgesehenen Stellen abgelegt. Verschlossene Häuser mit Innenbriefkästen, die nach mehrmaligem Klingeln nicht zugänglich sind, werden nicht bedient. Einwurfverbote (z. B. durch Aufkleber) werden beachtet.
4.3. Von der Verteilung ausgenommen sind, sofern nicht anders vereinbart, Gewerbebetriebe, Büros, Heime, Kasernen, Krankenhäuser, Ferien- oder Ausländersiedlungen sowie abgelegene Häuser außerhalb zusammenhängender Wohngebiete.
4.4. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen oder sperrigen Objekten gelten gesonderte Vereinbarungen.
5.1. Der Anbieter haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Kunde ist für Inhalt, Form und Rechtmäßigkeit des Verteilguts verantwortlich. Bei technischen oder rechtlichen Mängeln des Verteilguts kann der Anbieter die Verteilung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können.
5.2. Eine Verteilung an 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk gilt als ordnungsgemäße Erfüllung.
5.3. Der Anbieter kann Subunternehmer einsetzen, haftet jedoch uneingeschränkt für deren Leistung.
5.4. Übermengen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verteilt. Restmengen werden zwei Wochen nach Verteilung aufbewahrt und danach als Makulatur vernichtet, es sei denn, der Kunde fordert sie auf eigene Kosten zurück. Unabgeholte Restmengen können nach weiteren zwei Wochen vernichtet werden.
5.5. Der Anbieter kann innerhalb von drei Tagen eine Nachverteilung durchführen, die als termingerecht gilt.
6.1. Reklamationen über nicht vertragsgemäße Verteilung müssen Tag, Ort, Straße, Hausnummer, Namen des Reklamanten und genaue Umstände enthalten. Sie sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Verteilende einzureichen.
6.2. Bei begründeten Beanstandungen hat der Anbieter das Recht auf Nachverteilung, sofern dies mit dem Interesse des Kunden an termingerechter Verteilung vereinbar ist. Einzelne nicht belieferte Anschriften oder wenige Reklamationen bei überwiegender Belieferung stellen keinen Mangel dar.
6.3. Bei Nichterreichen der 90 %-Abdeckungsquote kann der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend machen, z. B. eine anteilige Gutschrift.
6.4. Schadensersatzansprüche:
a) Gegenüber Verbrauchern haftet der Anbieter für grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzungen, auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie für Verletzungen bei Vertragsverhandlungen. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter bei Vorsatz oder grobem Verschulden in voller Höhe, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder grobem Verschulden bei unwesentlichen Pflichten bis zur Höhe des typischerweise eintretenden Schadens. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.5. Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen) oder Schäden durch Brand, Witterung oder Dritte haftet der Anbieter nicht für Termineinhaltung oder Verteilgut-Schäden.
6.6. Bei zusätzlichen Überprüfungen der Verteilung, die eine Abdeckungsquote von ≥90 % bestätigen, trägt der Kunde die Kosten.
7.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Verteilende ohne Abzug fällig.
7.2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten berechnet. Ein höherer Verzugsschaden kann nachgewiesen werden.
7.3. Schecks werden erfüllungshalber unter Vorbehalt der Gutschrift akzeptiert; Wechsel werden nicht angenommen.
7.4. Bei Zahlungsverzug oder Zweifel an der Kreditwürdigkeit (z. B. nicht eingelöste Schecks) kann der Anbieter weitere Leistungen verweigern, Vorauszahlungen verlangen oder die Restschuld fällig stellen.
7.5. Zahlungen tilgen zuerst Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen die älteste. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen zulässig.
Verträge über regelmäßige Leistungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters in Duisburg.
9.2. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand Duisburg.
10.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
10.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommen.
10.3. Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform. E-Mails erfüllen diese nur mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß Signaturgesetz.
Personenbezogene Daten des Kunden werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Details finden sich in der Datenschutzerklärung